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📵 Störsender in der Uni? – Warum Du Dir keine Sorgen machen musst


Störsender in Universität bei Klausur
Klausur Ghostwriting wird von Störsendern ganz sicher nicht beeinflusst.

Immer mehr Studierende berichten von Gerüchten, dass deutsche Universitäten sogenannte Störsender (auch "Jammer" genannt) einsetzen, um Täuschungsversuche bei Prüfungen zu verhindern. Also, dass spezielle Frequenzen verhindern, dass die Handys Telefon oder Internet Empfang haben. Doch was ist wirklich dran an diesen Behauptungen – und ist das überhaupt erlaubt?


Was sind Störsender überhaupt?

Störsender, auch Mobilfunk-Jammer genannt, sind Geräte, die gezielt Funkfrequenzen stören. Sie senden auf denselben Frequenzen wie Mobilfunknetze, WLAN oder Bluetooth – mit dem Ziel, die Kommunikation von Smartphones, Smartwatches oder anderen Geräten zu blockieren. Theoretisch eine effektive Methode, um unerlaubte Kommunikation bei Prüfungen zu unterbinden. Doch in der Praxis stellt sich ein ganz anderes Bild dar.



Einsatz in der Uni-Klausur? Klare Rechtslage in Deutschland


In Deutschland ist der Einsatz von Störsendern streng geregelt und ausdrücklich verboten. Laut § 149 Abs. 1 Nr. 10 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist das Betreiben solcher Geräte ohne Frequenzzuteilung illegal. Diese Frequenzen sind exklusiv an Mobilfunkanbieter vergeben – eine Nutzung durch Dritte, etwa Universitäten oder Schulen, ist nicht zulässig.

Das Kultusministerium Baden-Württemberg äußert sich dazu klar:

„Der Einsatz eines Geräts, welches den Handyempfang durch Aussenden eigener Funkwellen gänzlich unterbindet, ist rechtlich unzulässig.“

Das bedeutet: Keine deutsche Universität darf legal einen Störsender in ihren Hörsälen oder Prüfungsräumen einsetzen.


Datenschutz und Fernmeldegeheimnis

Neben dem Telekommunikationsgesetz kommt noch ein weiteres starkes Argument gegen Störsender hinzu: das Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG. Werden Geräte eingesetzt, die Daten abfangen, mitschneiden oder gezielt Frequenzen manipulieren, ist das nicht nur ein klarer Verstoß gegen das Gesetz – es ist strafbar.


Gesundheitsgefährdung durch Funkstrahlung

Ein oft unterschätzter Punkt: Störsender senden eigene Hochfrequenzsignale aus. Diese können in manchen Fällen gesundheitsschädlich sein – insbesondere, wenn sie über längere Zeit oder in hoher Stärke betrieben werden. Die Bundesnetzagentur weist explizit darauf hin, dass derartige Geräte eine Gefahr für Mensch und Technik darstellen können, insbesondere, wenn dadurch Notrufe gestört oder verhindert werden.


Warum Universitäten garantiert keine Störsender einsetzen

Auch wenn die Angst bei manchen groß ist: Die Realität sieht anders aus. Universitäten setzen auf Aufsicht oder schlichtweg auf organisatorische Maßnahmen – wie das Verbot, Handys in den Prüfungsraum mitzunehmen. Und das reicht in der Regel vollkommen aus.

Zudem: Der Aufwand, gesetzeswidrig einen Störsender zu betreiben, steht in keinem Verhältnis zum Ergebnis – und das wissen die Hochschulen auch.



Fazit: Keine Panik vor Jammern in der Uni

Wer sich fragt, ob Universitäten bei Klausuren Störsender einsetzen, kann beruhigt sein: Sie dürfen es nicht – und tun es daher auch nicht. Stattdessen setzen Bildungseinrichtungen auf rechtlich einwandfreie Methoden, um Täuschungsversuche zu verhindern.


Also: Konzentriere dich aufs Lernen – oder wenn du Klausur schreiben lassen willst, informiere dich über die vielseitigen Möglichkeiten 😉

 
 
 

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